Tagfahrlicht gesetzlich vorgeschrieben
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Tagfahrlicht wird ab 07.02.2011 zur Vorschrift
Ab dem 7. Februar gilt eine neue Vorschrift in Deutschland für das Tagfahrlicht. Alle neuen Modelle, die mit dem Stichtag in den Verkauf gehen, müssen das Tagfahrlicht als Grundausstattung vorweisen können. Das hat der TÜV Süd München jetzt nochmals betont.
Nachrüstung vom Tagfahrlicht möglich
Autofahrer sind jetzt jedoch nicht in der Pflicht, ihren Wagen nachzurüsten. Wer sein Auto trotzdem nachrüsten möchte, sollte sich möglichst an eine Werkstatt wenden, um den fachgerechten Einbau gewährleisten zu können. Das Licht schaltet sich dann beim Anlassen des Wagens automatisch ein. Es verbraucht weniger Energie als das normale Abblendlicht. Das Tagfahrlicht dient nicht zum Sehen, sondern zur besseren Sichtbarkeit im Straßenverkehr. Außerdem sind bei dem aktiven Tagfahrlicht nur die Frontscheinwerfer eingeschaltet, sodass man durch die fehlenden Rückfahrleuchten noch zusätzlich an Energie sparen kann. Neue Modelle besitzen für das Tagfahrlicht oft LED-Technik.
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