- Samstag, März 14, 2009, 20:00
- Wissen
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Die Handbremse allein reicht nicht mehr aus, wenn man das Auto an einem Hang abstellen möchte. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat ein Urteil ausgesprochen, bei dem der Fahrer des Wagens grob fahrlässig handelt, wenn er zur Handbremse nicht zusätzlich einen Gang einlegt.
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