- Freitag, Juni 24, 2011, 11:07
- Wissen
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Wenn ein Autofahrer unter Alkoholeinwirkung einen Unfall mit seinem Auto verursacht, muss er unter Umständen den Schaden selbst bezahlen – auch bei einer Vollkaskoversicherung. Zu dieser Einschätzung gelangte nun der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen IV ZR 225/10).
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