- Dienstag, November 24, 2009, 14:46
- Versicherung und Steuer
- 312 views
Die Vollkasko-Versicherung ist verpflichtet, einen Wildschaden auch ohne Nachweis zu zahlen. Nur bei der Teilkaskoversicherung gibt es andere Regelungen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Ganzen Artikel lesen