- Montag, Dezember 22, 2008, 19:48
- Wissen
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In Italien wurde die Strafe für Alkoholsünder angehoben. Bei mehr als 1,5 Promille wird das Auto beschlagnahmt und nach der Enteignung versteigert. Das schreibt nun einen neue Ordnung des Justizministeriums vor. Bevor der Fahrer jedoch enteignet werden kann, muss er auch der Besitzer des Wagens sein. Die Bestätigung durch das Parlament steht noch aus. Dennoch wurden schon mehrere Fahrzeuge beschlagnahmt.
Noch ist unklar, ob die neue Verordnung überhaupt langfristig Bestand hat. Ist das Auto jedoch einmal weg, so gestaltet es sich schwierig es wieder zu bekommen. Ein Einspruch hat nur wenig Erfolg.
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