- Montag, Dezember 7, 2009, 15:13
- Versicherung und Steuer
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Wird das Auto nach einem Unfall als wirtschaftlicher Totalschaden bewertet, muss die Versicherung nur die Kosten für den Kauf eines ähnlichen Fahrzeugs tragen. Das ging erst kürzlich aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.
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