- Mittwoch, November 18, 2009, 14:39
- Versicherung und Steuer
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Aus einem Gerichtsbeschluss des OLG in Koblenz geht hervor, dass sich ein Fahrzeughalter nicht nur auf die bloße Zusage eines Versicherungsvertreters verlassen darf. Denn danach ist eine entsprechende Zusicherung noch lange nicht bindend und somit wurde eine Schadensersatzklage eines Fahrzeughalters beim Oberlandesgericht abgewiesen.
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