Unfall im Ausland – So gehen Sie damit um!
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Gerade die Weihnachtszeit und Silvester waren ein Grund für viele Autofahrer eine Reise ins Ausland zu starten. Doch wer mit dem eigenen Auto unterwegs ist sollte einiges beachten. Nicht nur höhere Strafen drohen Rasern und Falschparkern, auch bei Unfällen im Ausland muss man einiges beachten.
Kfz-Sachschaden im Ausland
Sachschäden können auch von zu Hause aus geltend gemacht werden, wenn sich der Unfall in einem EU-Mitgliedsstaat ereignet hat oder der Unfallgegner aus einem EU-Land kommt. Mit einem Zentralanruf bei den deutschen Autoversicherern kann man alles regeln.
Man gibt wenn möglich die Versicherung des Unfallverursachers an. Dort erfährt man, wer in Deutschland genau dafür zuständig ist.
Personenschaden im Ausland
Personenschäden lassen sich mit Hilfe eines Anwalts vor Ort regeln. Ebenso ist es zu empfehlen dass man die Polizei gleich einschaltet.
In den meisten Ländern kann man sich gut mit englisch verständigen. Bei kleinen Schäden sollte man doch versuchen die Polizei nicht einzuschalten, denn es kann passieren, dass man den Einsatz bezahlen muss.
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