Keine volle Haftung bei Mietwagen




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Keine volle Haftung bei Mietwagen

Keine volle Haftung bei Mietwagen

Ein Mietwagen kann sehr praktisch sein, allerdings gab es bisher immer Unklarheiten in Bezug auf die Haftung bei grober Fahrlässigkeit nach einem Unfall. Dem neusten Urteil zufolge sollen die Mieter nicht mehr länger zur vollen Haftung heran gezogen werden können.

Ist in einem Mietwagenvertrag vorgesehen, dass man den Schaden bei grober Fahrlässigkeit übernehmen muss, so ist diese Klausel unwirksam. Dem Fahrzeugmieter gegenüber wäre diese Regelung unangemessen, entschied das Gericht. Man könne höchstens mit der Selbstbeteiligung haften, den restlichen Schaden muss der Vermieter selbst übernehmen. Dieser besitzt meist eine Kaskoversicherung und muss selbst der Vollkasko gegenüber nicht den ganzen Schaden übernehmen, sondern nur die Selbstbeteiligung.

Diese kann der Vermieter dann zwar auf den Fahrer des Wagens umleiten, doch insgesamt zahlt man nicht mehr den vollen Schaden am Wagen. Das muss auch für den Mietvertrag gelten, denn dieser muss ab sofort entsprechend angepasst werden. Bei einer derartigen Klausel kann der Vermieter darauf hingewiesen werden.

Foto: © Thorben Wengert / PIXELIO


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