Nach Unfall in die Markenwerkstatt – Versicherung zahlt
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Nach einem Unfall war es bisher strittig, ob man sein Auto in einer Markenwerkstatt reparieren lässt und ob dies auch die Versicherung vom Gegner übernimmt. Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einem Urteil verfasst, dass dies möglich ist.

Nach Unfall in die Markenwerkstatt
Die Versicherung darf den Geschädigten jedoch bei einem drei Jahre alten Auto auch auf eine günstigere Werkstatt hinweisen. Allerdings darf sie nur hier die Reparatur verlangen, wenn auch derselbe Qualitätsstandard gewährleistet werden kann, wie es in einer Markenwerkstatt möglich wäre.
Gerade bei Neuwagen ist es dem Besitzer nicht zumutbar, sich in eine andere Werkstatt verweisen zu lassen. Hier kann es gerne einmal zu Mängeln bei der Reparatur kommen, die dem Autofahrer später noch Ärger kosten.
Bei einem älteren Modell ab drei Jahre kann sich der Autofahrer selbst entscheiden, ob er auch eine freie Werkstatt aufsucht. Diese ist meist bei den Lohnkosten günstiger. Allerdings muss immer ein gleicher Qualitätsstandard gewährleistet sein, sonst muss die Versicherung eine Markenwerkstatt bezahlen.
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