Unfall mit abgemeldetem Auto – Kosten selbst tragen




» Hier Kfz-Versicherung vergleichen und viel Geld sparen!

Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Die Gefahr eines Unfalls ist sehr groß und wenn dieser passiert, so können die entstandenen Kosten den Fahrer in den Ruin treiben. Ganz gleich ob Auto oder Motorrad, wer einen Unfall mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug baut, der muss den Schaden selbst begleichen.

Haftpflicht greift nicht bei Unfall mit abgemeldetem Auto

Haftpflicht greift nicht bei Unfall mit abgemeldetem Auto

Doch nicht nur bei Unfällen können die abgemeldeten Fahrzeuge Schaden anrichten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf kam vor kurzem zu folgendem Urteil. Ein Hobbybastler hat demnach einen Brand ausgelöst, als er sein abgemeldetes Fahrzeug reparieren wollte. Dabei wurde eine fremde Autogarage beschädigt, doch seine private Haftpflichtversicherung hat die entstandenen Kosten nicht übernommen.

Bei einem Schaden, der durch ein Fahrzeug entstanden ist, muss die private Haftpflicht keine Kosten tragen, da hier die Haftpflicht des Fahrzeuges eintritt. Bei einem abgemeldeten Auto besteht jedoch keine Versicherung und es kommt somit zu einer Lücke im Versicherungsschutz. Hier muss der Halter selbst für den Schaden aufkommen.


Interessieren Sie sich auch für diese News?
  1. Unfall beim Abschleppen – Wer trägt die Kosten?
    » Hier Kfz-Versicherung vergleichen und viel Geld sparen!Beim Abschleppen kann es schnell passieren, dass das...
  2. Auto öffnen mit dem Handy
    » Hier Kfz-Versicherung vergleichen und viel Geld sparen!Früher bekam man Zugang zum Fahrzeug nur durch...
  3. Zettel am Scheibenwischer bei Unfall unzulässig
    » Hier Kfz-Versicherung vergleichen und viel Geld sparen!Ein Zettel an den Scheibenwischern nach Unfall gilt...

Schreib einen Kommentar

Copyright © 2008 - 2012 | Bilder von Pixelio | KfzTicker.de | IntelliTXT Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de |