Vollkasko muss Wildschaden ohne Nachweis zahlen




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Die Vollkasko-Versicherung ist verpflichtet, einen Wildschaden auch ohne Nachweis zu zahlen. Nur bei der Teilkaskoversicherung gibt es andere Regelungen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Vollkasko muss Wildschaden ohne Nachweis zahlen

Vollkasko muss Wildschaden ohne Nachweis zahlen

Die Teilkaskoversicherung muss nicht den kompletten Schaden übernehmen, wenn der Fahrer nicht beweisen kann, dass dieser auch tatsächlich von einem Wildunfall stammt. Daher muss hier die Kollision mit dem Wild tatsächlich bewiesen werden.

Bei der Vollkaskoversicherung muss diese jedoch beweisen können, dass der Versicherte lügt. Hier kann man alle Reparaturkosten in Rechnung stellen und sogar noch einen Gutachter mit zurate ziehen, der diesen Unfall dann bestätigen kann.

Die Kosten für den Gutachter muss ebenso die Vollkaskoversicherung tragen. Generell gilt, dass man bei einem solchen Unfall, auch wenn kein anderer Teilnehmer zu Schaden gekommen ist, die Polizei zu verständigen hat, damit diese den Unfall aufnehmen kann und das Aktenzeichen an die Versicherung weitergegeben werden kann.


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