Wirtschaftlicher Totalschaden – Was zahlt Versicherung?
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Wird das Auto nach einem Unfall als wirtschaftlicher Totalschaden bewertet, muss die Versicherung nur die Kosten für den Kauf eines ähnlichen Fahrzeugs tragen. Das ging erst kürzlich aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.

Wirtschaftlicher Totalschaden - Was zahlt die Versicherung?
Der Richter stimmte indiesem konkreten Fall der Versicherung zu, nicht sämtliche Reparaturkosten des Unfallverursachers zu tragen. Sie muss ebenso nur die Reparaturkosten bis zur gesetzlichen Grenze von 130 Prozent übernehmen, die über dem geschätzten Anschaffungswert des Ersatzmodells liegen.
Ausgangspunkt war die Klage eines Autofahrers im Oktober 2008 vor dem Amtsgericht München. Die Frau des Klägers war in einen Verkehrsunfall verwickelt worden. Das Auto wurde dabei so stark beschädigt, dass der Gutachter nur noch den wirtschaftlichen Totalschaden feststellten konnte.
Die Reparatur des Wagens würde den Autohalter 7243 Euro kosten und damit 1,7 Prozent über der 130 Prozent-Grenze liegen. Der Schätzwert des Autos selbst stand bei 2500 Euro. Die Versicherung weigerte sich die volle Summe zu übernehmen, da selbst eine Wiederbeschaffung nur 5500 Euro kosten würde. Der Richter lehnte die Klage ab. Die Versicherung übernahm lediglich die Kosten von 3506 Euro.
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