Bundeskartellamt mit schärferen Regeln für Mineralölkonzerne?
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Preiserhöhungen sollten einen Tag vorher bekanntgegeben werden
Die fünf größten Mineralölkonzerne sollen offenbar deutlich verschärfte Regelungen durch das Bundeskartellamt bekommen. Hintergrund ist der Untersuchungsbericht in Sachen Preisbildung an den rund 15.000 Tankstellen in Deutschland. Dies berichtet die „Bild“-Zeitung.
Marktführer: Tankstellen-Kauf nur die Ausnahme
Dem Bericht zufolge sollen Aral, Esso, Jet, Shell und Total nur noch im Ausnahmefall eine Tankstelle kaufen können. Eine Erlaubnis hierfür könne demnach nur unter Auflagen und Bedingungen erfolgen. Darüber hinaus soll auch geprüft werden, ob Verfahren wegen Wettbewerbseinschränkungen eingeleitet werden. Hierbei soll es um unzulässige Preisbindungen gehen. Das Bundeskartellamt äußerte sich zu dem Bericht bislang nicht. Am Donnerstag soll der Untersuchungsbericht vorgestellt werden.
Kartellamt fordert Rückgabe von über 15 Tankstellen
Das Bundeskartellamt hatte die Preisbewegungen an jeweils 100 Tankstellen in vier deutschen Großstädten von 2007 bis 2010 erfasst und analysiert. Wie vorab bekannt wurde, sind die Preise demzufolge an den deutschen Tankstellen höher als es sein müsste. Deswegen will das Kartellamt dem Bericht zufolge auch gegen die Abschottung der Kraftstoffmärkte durch zu lange Vertragslaufzeiten und Vertragsnetze vorgehen. Ein Ölkonzern, der namentlich nicht genannt wurde, soll zudem dazu gezwungen werden, den Kauf von über 15 Tankstellen rückgängig zu machen.
Gesetzgeber gefordert
Die Kartellwächter sollen aber auch den Gesetzgeber in die Pflicht nehmen, um deutlich niedrigere Benzinpreise durchzusetzen. Zum Beispiel könnten Verbraucher dadurch geschützt werden, dass Preiserhöhungen einen Tag vorher angekündigt werden – so wie es beispielsweise in Australien der Fall ist. Diese müssten dann auch für 24 Stunden fest sein.
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