Abwrackprämie auch für Hartz IV Empfänger
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Abwrackprämie auch für Hartz IV Empfänger
Die Abwrackprämie war im letzten Jahr ein voller Erfolg. Selbst Bezieher von Hartz IV müssen nicht befürchten, dass sie durch die Auszahlung der Prämie eine Einbuße bekommen. Dies entschied jetzt das sächsische Landessozialgericht in Chemnitz.
Vermögensfreibetrag beachten
Der Wert des Neuwagens kann jedoch als Vermögen angerechnet werden, wenn dieser einen bestimmten Betrag überschreitet. Die Abwrackprämie selbst steht jedoch zur freien Verfügung. Der individuelle Vermögensfreibetrag liegt bei Hartz IV bei 7.500 Euro.
Richter entschied zu Gunsten des Hartz IV-Empfängers
Da Neuwagen in der Regel teurer als 7.500 Euro sind, können diese entsprechend auch als Vermögen angerechnet werden. Einer Frau in Sachsen wurde die Prämie als jährliches Einkommen angerechnet, weswegen sie keine Bezüge mehr bekommen hat. Dies darf jedoch nicht so gerechnet werden, haben die Richter entscheiden.
Leistungen werden nicht gekürzt
Daher brauchen die Bezieher von Sozialleistungen keine Sorgen haben, dass sie ihre Prämie notfalls abgeben müssen oder ihnen somit die Leistungen gekürzt werden. Einige Hartz IV Empfänger haben die Prämie der Bundesregierung gern angenommen und damit ihr altes Auto verschrotten lassen.
Foto: © Klaus-Uwe Gerhardt / PIXELIO
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