Alkohol am Steuer – Italiener enteignen Auto

Polizei in Italien
In Italien wurde die Strafe für Alkoholsünder angehoben. Bei mehr als 1,5 Promille wird das Auto beschlagnahmt und nach der Enteignung versteigert. Das schreibt nun einen neue Ordnung des Justizministeriums vor. Bevor der Fahrer jedoch enteignet werden kann, muss er auch der Besitzer des Wagens sein. Die Bestätigung durch das Parlament steht noch aus. Dennoch wurden schon mehrere Fahrzeuge beschlagnahmt.
Noch ist unklar, ob die neue Verordnung überhaupt langfristig Bestand hat. Ist das Auto jedoch einmal weg, so gestaltet es sich schwierig es wieder zu bekommen. Ein Einspruch hat nur wenig Erfolg.
In Italien sollte man generell vorsichtiger fahren und sich vor einem Urlaub gründlich über die Verkehrsregeln belesen. Vieles ist doch sehr viel anders als in Deutschland und die Italiener sind grundsätzlich sehr hektische Fahrer. Man darf sich nicht durcheinander bringen lassen.
Wenn man doch zu viel getrunken hat ist es ratsam, das Auto stehen zu lassen. Verweigert man sich dem Alkoholtest bei einer Kontrolle, werden automatisch mehr als 1,5 Promille angenommen und das Auto wird eingezogen. Hinzu kommt eine satte Geldstrafe von 6.000 Euro und eine Haftstrafe die zwischen drei und zwölf Monaten dauern kann. Bei Ersttätern wird diese oft auf Bewährung ausgesetzt.
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So etwas könnte man in Deutschland nicht durchsetzen… Dann klopfen die ganzen Verfassungsschützer an und werden es Demenz abschmettern.