Alte Pendlerpauschale kehrt zurück




» Hier Kfz-Versicherung vergleichen und viel Geld sparen!

Die Bundesregierung hat, zur Freude vieler Autofahrer,  die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Abschaffung der alten Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Die Autofahrer befinden sich nun wieder auf der sicheren Seite und können 30 Cent pro gefahrenen Kilometer berechnen. Die Kosten für Fahrten mit Bus und Bahn zum Arbeitsplatz können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

Eine Absetzung für Bus- und Bahnkarten ist jedoch nur möglich, soweit sie den als Entfernungspauschale absetzbaren Betrag überschreiten. Vor zwei Jahren hatte die Bundesregierung die Absetzbarkeit von Fahrkosten mit Bussen und Bahnen gestrichen.

Alte Pendlerpauschale kehrt zurück

Alte Pendlerpauschale kehrt zurück

Sollte auf dem Weg zur Arbeit ein Unfall passieren, so können die damit verbundenen Kosten auch steuerlich geltend gemacht werden. Den Staat kostet das Gesetz in diesem Jahr 5,4 Milliarden Euro und im nächsten Jahr 3,06 Milliarden Euro.


Interessieren Sie sich auch für diese News?
  1. Pendlerpauschale verfassungswidrig – Geld zurück
    » Hier Kfz-Versicherung vergleichen und viel Geld sparen!Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat kürzlich entschieden, dass...
  2. Kfz-Scanning ist verfassungswidrig
    » Hier Kfz-Versicherung vergleichen und viel Geld sparen!Der Datenschutz ist vielen Menschen wichtig und geht...
  3. Opel Insignia sehr gefragt – Sonderschichten bei Opel
    » Hier Kfz-Versicherung vergleichen und viel Geld sparen!Der Automobilkonzern Opel befindet sich, wegen der Absatzkrise...

Schreib einen Kommentar

Copyright © 2008 - 2012 | Bilder von Pixelio | KfzTicker.de | IntelliTXT Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de |