Auffahren auf die Autobahn – Vorsicht beim Spurwechsel




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Auffahren auf die Autobahn - Vorsicht beim Spurwechsel

Auffahren auf die Autobahn - Vorsicht beim Spurwechsel

Beim Auffahren auf die Autobahn sollte man vorsichtig sein, wenn man sofort danach auf die Überholspur wechselt. Passiert hier ein Unfall, trägt man die volle Haftung und muss den Schaden begleichen. Dies erschließt sich jetzt aus einem Urteil des Oberlandesgerichts in Jena.

Fahrerin klagte Mitschuld des Auffahrenden ein
Haften wird man auch, wenn ein Zusammenstoß mit einem Fahrzeug geschieht, welches zu schnell auf der Überholspur unterwegs war. In diesem bestimmten Fall hat die Fahrerin direkt auf die Überholspur gewechselt und prallte mit einem Wagen zusammen, der mit 160 km/h auf der Autobahn unterwegs war. Die Klägerin gab an, dass der Fahrer des anderen Wagens eine Mitschuld trägt, da dieser mit der nicht eingehaltenen Richtgeschwindigkeit gefahren sei.

Gericht lehnte ab
Das Gericht sah diesen Fall allerdings anders. Wer auf die Autobahn fährt, der trägt die Sorgfaltspflicht und muss genau nach den anderen Autofahrern schauen. Dies ist vor allem bei einem Spurwechsel der Fall, da hier schnell ein Unfall passieren kann und man sich erst an die Geschwindigkeit der anderen Fahrer gewöhnen und anpassen muss.


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