Aufgefahren – wer hat Schuld?




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Viele sind der Meinung, dass bei einem Auffahrunfall immer der Hintermann Schuld hat. Doch dies ist nicht immer so. Einige Richter sehen die Situation anders und sprechen schon mal den Auffahrenden frei.

Es ereignete sich zum Beispiel ein Unfall, bei dem ein Autofahrer vor einem plötzlich ausscherenden Lkw-Fahrer ausweichen musste, und so einem vorderen Wagen aufgefahren ist. Der Autofahrer bekam Teilschuld an dem Unfall, sah dies nicht ein und zog vor Gericht. Dieses sollte entscheiden, wer Schuld an diesem Auffahrunfall hatte.

Auffahrunfall - wer trägt die Schuld

Auffahrunfall - wer trägt die Schuld

Aktenzeichen 12 U 160/60 des Oberlandesgerichts Brandenburg beweist, dass man mit solch einer Klage durchkommt und von jeglicher Mitschuld freigesprochen werden kann. Der Lkw wechselte ohne Gefahrengrund die Spur und gab dem Autofahrer keine Zeit, um eine überlegte Reaktion zu treffen. Der Lkw-Fahrer bekommt somit die alleinige Schuld an dem Unfall. Nicht immer haben also die Hintermänner beim Auffahren automatisch Schuld.


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