Blinken nicht vergessen!

Blinken nicht vergessen!
Immer mehr Autofahrer vergessen das Blinken vollkommen, wenn sie die Spur oder die Richtung wechseln. Dies stellt im Straßenverkehr eine große Gefahr dar. Im Ernstfall schadet man nicht nur sich selbst, sondern natürlich auch die anderen Verkehrsteilnehmer.
Rechtzeitiges Blinken vermeidet Unfälle
Ein rechtzeitiges Blinken kann nachgewiesen Unfälle vermeiden, da die anderen Teilnehmer die Reaktionen und Handlungen besser einschätzen können. Gründe für das fehlende Blinken gibt es sehr viele. Diese beginnen bei der Vergesslichkeit und gehen hin bis zum mutwilligen Weglassen.
Das unterlassene Blinken bleibt jedoch sehr oft unentdeckt und kann nur schwer bestraft werden. Somit werden die Fahrer mit dem fehlerhaften Verhalten nicht auf die Schuld hingewiesen und es wird selten als ein wahrer Regelverstoß wahrgenommen.
In der Straßenverkehrsordnung ist jedoch eindeutig geklärt, dass beim Wechsel der Spur oder der Richtung natürlich der Blinker zu betätigen ist. Selbst wenn man an einem Hindernis vorbeifährt oder auch beim Überholen ist das Blinken Pflicht. Im Kreisverkehr darf jedoch nur an der Ausfahrt geblinkt werden.
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