Bußgeld auch für Fußgänger
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Nicht nur Autofahrer können ein Bußgeld bekommen, wenn sie sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Auch Fußgänger droht ein hoher Betrag, wenn gravierende Verstöße vorliegen. Fährt man als Autofahrer bei Rot über die Ampel, so muss man mit mehreren Monaten Fahrverbot, einem hohen Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.

Rote Ampel ignoriert? - Fußgängern droht Bußgeld
Zum Ärger sieht man jedoch auch immer wieder Fußgänger, die sich ebenso bei Roter Ampel über die Straße bewegen, oder gar Fahrradfahrer, die Selbiges tun. Die rote Ampel gilt auch für Fußgänger und kostet mindestens fünf Euro Strafe, wenn man beim Überqueren erwischt wird. Dies gilt vor allem auch, wenn die Ampel auf Rot schaltet, sich der Fußgänger bereits auf der Straße befindet, und nicht zügig weitergeht.
Außerdem trägt der Fußgänger die Hauptschuld, wenn er bei Rot geht und deswegen einen Unfall verschuldet. Die rote Ampel zu übersehen oder zu ignorieren ist kein Kavaliersdelikt und wird vor allem, wenn kleine Kinder in der Nähe sind, gerne von der Polizei bestraft.
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