Darf man eine Unfallstelle selbst räumen?




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Täglich kommt es auf deutschen Straßen zu Unfällen. Einige haben große Schäden zur Folge, andere wiederum sind nur kleine Blechschäden. Die Personen, die an Unfällen beteiligt sind, müssen entscheiden, ob sie die Unfallstelle selbst räumen können, oder ob der Schaden von offizieller Seite aufgenommen werden muss.

Darf man eine Unfallstelle selbst räumen?

Darf man eine Unfallstelle selbst räumen?

Laut Paragraph 14 der Straßenverkehrsordnung ist nämlich festgelegt, dass bei Bagatellunfällen mit geringem Schaden die Unfallstelle umgehend geräumt werden muss. Dies ist notwendig, um Rückstaus und weitere Auffahrunfälle zu vermeiden. Bei schweren Unfällen sollte die Unfallstelle jedoch nicht verändert werden.

Bei schweren Unfälle Polizei rufen
In diesen Fällen ist die Polizei zu benachrichtigen und die Autos sind nicht mehr zu bewegen. Wichtig ist in jedem Fall, dass bei rechtlichen Auseinandersetzungen der Unfallschaden und -ort auch von den Unfallopfern dokumentiert wird. Fotos mit dem Handy oder dem Fotoapparat sind dafür vollkommen ausreichend.


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2 Kommentare für “Darf man eine Unfallstelle selbst räumen?”

  • Max Adler geschrieben für 26 Dezember, 2009, 15:22

    Ich denke, man muss immer abwägen, ob man sich mit allen Teilnehmern einigen kann. Wenn jemand offensichtlich Schuld hat, und dass an der Unfallstelle auch zu gibt und unterschreibt, dann gibt es keine Probleme. Ansonsten einfach alles so lassen wie es ist und die Polizei rufen.

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