Garantie für Gebrauchtwagen verstärkt
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Die Garantie für Gebrauchtwagen wurden jetzt durch den Bundesgerichtshof verstärkt. Demnach kann der Käufer sein Auto auch in einer freien Werkstatt untersuchen lassen und ist nicht an den Verkäufer gebunden.

Garantie für Gebrauchtwagen verstärkt
Bisher wollten die Verkäufer keine Freigabe geben, um den Wagen auch in einer anderen Werkstatt überprüfen zu lassen. Dies sollte ausschließlich in der Vertragswerkstatt erfolgen. Hier sieht der Bundesgerichtshof jedoch eine enorme Einschränkung zu Lasten des Käufers und sieht dies nicht als Recht an.
Generell haften Autohändler, für Mängel am Fahrzeug, beim Verkauf von Gebrauchtwagen an den Verbraucher noch mindestens ein Jahr lang . Seit Anfang 2002 ist die Garantie für Gebrauchtwagen im Gesetz festgeschrieben und kann auch nicht anders geregelt werden.
Bei dem Verkauf von privat zu privat kann dieser Punkt jedoch vertraglich ausgeschlossen werden, was beim Kauf über den Händler nicht der Fall ist. Allerdings muss der Händler nur für Mängel einstehen, die bereits beim Verkauf am Auto vorhanden waren. Das wird in erster Linie unterstellt, wenn die Mängel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf am Wagen auftauchen.
Foto: © S.Perkiewicz/PIXELIO
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