Parken auf Behindertenparkplatz wird teuer




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Parken auf Behindertenparkplatz wird teuer

Parken auf Behindertenparkplatz wird teuer

Das nicht erlaubte Parken auf einem Behindertenparkplatz kann teurer werden, als das normale Falschparken. Wer auf einem solchen Parkplatz sein Auto abstellt, der gilt als rücksichtslos und muss demnach eine höhere Strafe bezahlen.

Die normalen Parkverstöße im Straßenverkehr kosten zwischen fünf und zehn Euro. Dabei wird man zum Beispiel bestraft, wenn man keinen Parkschein löst, oder einen ungültigen Parkschein im Auto verwendet. Selbst wenn die Parkuhr abgelaufen ist, muss man zahlen.

Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne gültigen Ausweis wird jedoch noch teurer. Hier kann die Polizei etwa 35 Euro Geldbuße verlangen und das Auto sogar abschleppen lassen. Die Kosten für den Abschleppdienst muss man später selbst tragen. Selbst wenn man das Auto für weniger als drei Minuten auf einem Behindertenparkplatz abgestellt wird, muss man zahlen.

Sowohl die Polizei, als auch die Sachverständigenorganisation GTÜ appelliert jetzt an die Autofahrer, auf behinderte Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen und ihnen das Leben nicht noch schwerer zu machen, als es bisher schon ist.

Um die Parkprobleme in Städten zu umgehen, sollte man lieber auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.


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8 Kommentare für “Parken auf Behindertenparkplatz wird teuer”

  • Autofahrer geschrieben für 27 Oktober, 2010, 14:50

    Es wird einfach übertrieben. So viele Behinderte mit Auto gibt es gar nicht, wie Plätze bereit gestellt werden. In Berlin, wo ich wohne, sind die Behindertenparkplätze fast immer unbenützt. Vor einem Möbelhaus gibt es (wirklich wahr) 16 Behindertenparkplätze. Es muss auch nicht jeder Behinderte, egal wo, egal zu welcher Zeit, einen Parkplatz bekommen. Auch nicht Behinderte müssen mal mit dem Taxi fahren oder die öffentlichen Verkehrsmittel benützen

  • Seatfahrer geschrieben für 15 Februar, 2011, 19:55

    Zu den “Behindertenparkplätzen” vor Kaufhäusern / Baumärkten mal eine Anmerkung.
    Hier sind es meist seeehr viele Plätze, die aber nur einen Rollstuhl auf den Platz aufgemalt haben. Sofern aber das StVO-Zeichen (siehe oben im Artikel) fehlt, IST ES KEIN Behindertenparkplatz. Dann ist das nur die freundliche Bitte des Parkplatzanbieters, diesen Platz freizuhalten für behinderte Mitmenschen.
    Aber das Parken darauf kann nicht geahndet werden, Abschleppen ist tabu und Geldbuße gibt es schon mal gar keine.

    Ist zwar nicht die feine Art, aber wenn man es mal eilig hat und davon wieder 16 Plätze da sind, draufstellen…. ist legal.

  • Pampe geschrieben für 13 Mai, 2011, 13:08

    Stand vor kurzem zum ersten mal ever auf einem von vielen behindertenparkplätzen an einem kaufhaus meiner heimat. Alle anderen plätze die nicht sonst wie weit weg waren, waren zu dem zeitpunkt belegt. Da man es immer wieder hört klingt es wie eine ausrede, wenn man sagt, dass man es eilig hat. Heut zu tage dreht sich die welt halt ebend etwas schneller und es kommt öfters vor, dass es leute gibt, die es ganz unfreiwillig eilig haben (willkommen im modernen zeitalter). Aber es gab da jemanden der es noch eiliger hatte als ich. Genau unser aller freund und helfer-> die polizei. Nach nicht einmal 10 min hatte ich ein nettes einseitiges gespräch mit der lieben, hilfsbereiten polizei. ich habe auf keine seiner äußerungen reagiert, da eine diskussionn zu nichts als noch mehr ärger führen würde. Jedenfals habe ich bemerkt, dass es ihn sichtlich aufgeregt hat, dass mir seine Moralprädigt so egal war, dass ich auch dazu keinen ton gesagt habe. Nach kurzer zeit ist er wieder abgzischt und das ganz ohne mir eine sofortige bahrzahlung anzubieten, was ich schon ziemlich merkwürdig fand.
    Jetzt warte ich auf post und ein bußgeld von ca 35 euro und hoffentlich keine punkte.
    Bei sowas find ich es schade, dass ich von mir sagen kann, dass mir die polizei noch nie helfen konnte, wenn not am manne war, aber wenn ich jemanden brauche, der mir das leben schwer macht, dann weiß ich auf wen ich wie schon immer zählen kann. Lieber die kleinen sünden der eigentlich braven bürger bestrafen, als kriminelle ,schläger, diebe und jugendgangs für ihre gräueltaten bestrafen. Denn die braven bürger zahlen ohne großen widerstand ihre strafe. Aber die leute, die uns allen wirklich jeden tag gefrährlich werden, werden ignoriert, da es ja unangenehm werden könnte sich derer anzunehmen. Dann doch lieber den weg des geringsten widerstandes…. Und täglich werden die braven bürger von brutalen schlägern zusammen getreten, so dass sie auf die intensievstation ins krankenhaus müssen. Und das eine oder andere mal steht sogar eine trauernde familie am grab. Ich meine klar solche leute merken schnell, dass sie vor unseren gesetzeshütern keine angst haben müssen-> ihnen wird nichts passieren, solange sie sich von kleindelikten fernhalten, da du als temposünder oder als falschparker eher deine strafe bekommst und tief in die geldbörse greifen musst.
    mein fazit: traurig, wie sich die prioritäten der deutschen rechtschaffung verschoben haben…

  • Micha geschrieben für 28 Juni, 2011, 20:42

    Hallo. Unsere kleine Tochter ist gehbehindert.

    Ich habe eure Postings gelesen und kann es verstehen wenn es so viele Parkplätze gibt wo doch alle anderen besetzt sind.

    Wir haben unlängst aus mangelndem Rolli-Parkplatz einen herkömmlichen nehmen müssen. Es war unmöglich unsere Tochter durch den schmalen Türspalt ins Auto zu heben. Mal abgesehen vom heranfahren ans Auto. Man muss Mit dem Rolli am Auto vorbeifahren können, zudem muss man die Tür vollständig öffnen können um einzusteigen. Das Leben mit einem Rollikind (und als Rollifahrer überhaupt) ist schon wirklich schwer. Jede kleine Kante, Gehsteig ect – bei dem man sich als normal gehender keinerlei Gedanken macht – kann ein Problem darstellen. Beispiel: in Nürnberg hatten wir vor kurzem einen Rolliparkplatz von dem 3 Stufen zum Aufzug in die Etage mit dem Ausgang führten – wer denkt sich sowas aus? Bitte nehmt Rücksicht auf Autofahrer mit Gehbehinderung. Lieber ein Parkplatz zu viel als einer zu wenig. Auf einem “normalen” Parkplatz kann ein Rollifahrer nicht parken. Noch eine Anmerkung an “Seatfahrer”. Dein Eintrag zeigt, das du dich noch nie mit Behinderung auseinander setzen musstest. Ob das Zeichen nun “offiziell nach StVo” oder ein weissgepinseltes Rollisymbol am Boden ist sollte eigentlich egal sein. Wer hier parkt gilt als rücksichtslos. Meist fehlt bei Privatparkplätzen an Einkaufszentren usw dieses offizielle “Verkehrszeichen 314″ (lt StVo). Trotzdem kann vom Inhaber die Polizei gerufen werden. Die 35 Euro Strafe sind fällig und die Polizei wird abschleppen lassen – die Abschleppkosten kommen dann noch zu den 35 Euro hinzu.
    Seid froh gesund zu sein und problemlos laufen zu können.
    bye Micha

  • Biggi 1 geschrieben für 28 Juni, 2011, 21:10

    Ein verbotswidriges Parken kann m. E. nicht teuer genug (mind. 2 Punkte plus 1 Monat Fahrverbot)
    geahndet werden. Der Personenkreis der a. G.-Gruppe benötigt diese Plätze um selbstständig
    zu bleiben. Jeder “Nichtbehinderte” der diese Parkplätze “arglos” oder “völlig bewusst” nutzt,
    musst  dafür bestraft werden bzw. einen Tag lang in der Lage eines Behinderten -Parkplatz-
    suchenden (mit all deren  Beeinträchtigungen) versetzt werden , um den Ernst der Lage zu
    begreifen.

  • Tino Bauer geschrieben für 6 Juli, 2011, 18:48

    Stellt euch mal vor die Polizei parkt selber auf einen behinderten Parkplatz

  • GausH geschrieben für 12 Juli, 2011, 18:59

    Ich glaube hier wurde etwas überlesen. Wenn es an einem Kaufhaus oder Markt 16 behinderten Parkplätze gibt und die meisten davon leer sind, dann leuchtet mir nicht ein, warum nicht auch ein Kurzparker dort mal eben halten kann. Auch ich habe eben meine 35 Euro überwiesen und bin stink sauer. Denn auch ich bin der Meinung das es durchaus oft ungerechtfertigt ist, so viele behinderten Parkplätze auf einen Parkbereich zur Verfügung zu stellen. Zumindest sollte dort kein absolutes Halteverbot, sondern nur ein Parkverbot gelten. Das würde schon so manchen “normal parker” reichen. Und ob jemand mit einer Gehbehinderung nun kurz zwei Minuten warten muss oder nicht, sollte auch zumutbar sein. Es geht ja nicht darum keine Rücksicht zu nehmen oder behinderte Menschen noch mehr zu benachteiligen, sondern einfach um das Verhältnis Parkplatz zur Menge der behinderten Autofahrer, die auf solche Parkplätze angewiesen sind.
    Zwei Punkte und ein Monat Parkverbot ist da wohl völlig überzogen und entspricht keiner Grundlage!!! 

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