Parken auf Behindertenparkplatz wird teuer




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Parken auf Behindertenparkplatz wird teuer

Parken auf Behindertenparkplatz wird teuer

Das nicht erlaubte Parken auf einem Behindertenparkplatz kann teurer werden, als das normale Falschparken. Wer auf einem solchen Parkplatz sein Auto abstellt, der gilt als rücksichtslos und muss demnach eine höhere Strafe bezahlen.

Die normalen Parkverstöße im Straßenverkehr kosten zwischen fünf und zehn Euro. Dabei wird man zum Beispiel bestraft, wenn man keinen Parkschein löst, oder einen ungültigen Parkschein im Auto verwendet. Selbst wenn die Parkuhr abgelaufen ist, muss man zahlen.

Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne gültigen Ausweis wird jedoch noch teurer. Hier kann die Polizei etwa 35 Euro Geldbuße verlangen und das Auto sogar abschleppen lassen. Die Kosten für den Abschleppdienst muss man später selbst tragen. Selbst wenn man das Auto für weniger als drei Minuten auf einem Behindertenparkplatz abgestellt wird, muss man zahlen.

Sowohl die Polizei, als auch die Sachverständigenorganisation GTÜ appelliert jetzt an die Autofahrer, auf behinderte Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen und ihnen das Leben nicht noch schwerer zu machen, als es bisher schon ist.

Um die Parkprobleme in Städten zu umgehen, sollte man lieber auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.

Foto: © Querschnitt/PIXELIO


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15 Kommentare für “Parken auf Behindertenparkplatz wird teuer”

  • Autofahrer geschrieben für 27 Oktober, 2010, 14:50

    Es wird einfach übertrieben. So viele Behinderte mit Auto gibt es gar nicht, wie Plätze bereit gestellt werden. In Berlin, wo ich wohne, sind die Behindertenparkplätze fast immer unbenützt. Vor einem Möbelhaus gibt es (wirklich wahr) 16 Behindertenparkplätze. Es muss auch nicht jeder Behinderte, egal wo, egal zu welcher Zeit, einen Parkplatz bekommen. Auch nicht Behinderte müssen mal mit dem Taxi fahren oder die öffentlichen Verkehrsmittel benützen

  • Seatfahrer geschrieben für 15 Februar, 2011, 19:55

    Zu den “Behindertenparkplätzen” vor Kaufhäusern / Baumärkten mal eine Anmerkung.
    Hier sind es meist seeehr viele Plätze, die aber nur einen Rollstuhl auf den Platz aufgemalt haben. Sofern aber das StVO-Zeichen (siehe oben im Artikel) fehlt, IST ES KEIN Behindertenparkplatz. Dann ist das nur die freundliche Bitte des Parkplatzanbieters, diesen Platz freizuhalten für behinderte Mitmenschen.
    Aber das Parken darauf kann nicht geahndet werden, Abschleppen ist tabu und Geldbuße gibt es schon mal gar keine.

    Ist zwar nicht die feine Art, aber wenn man es mal eilig hat und davon wieder 16 Plätze da sind, draufstellen…. ist legal.

  • Pampe geschrieben für 13 Mai, 2011, 13:08

    Stand vor kurzem zum ersten mal ever auf einem von vielen behindertenparkplätzen an einem kaufhaus meiner heimat. Alle anderen plätze die nicht sonst wie weit weg waren, waren zu dem zeitpunkt belegt. Da man es immer wieder hört klingt es wie eine ausrede, wenn man sagt, dass man es eilig hat. Heut zu tage dreht sich die welt halt ebend etwas schneller und es kommt öfters vor, dass es leute gibt, die es ganz unfreiwillig eilig haben (willkommen im modernen zeitalter). Aber es gab da jemanden der es noch eiliger hatte als ich. Genau unser aller freund und helfer-> die polizei. Nach nicht einmal 10 min hatte ich ein nettes einseitiges gespräch mit der lieben, hilfsbereiten polizei. ich habe auf keine seiner äußerungen reagiert, da eine diskussionn zu nichts als noch mehr ärger führen würde. Jedenfals habe ich bemerkt, dass es ihn sichtlich aufgeregt hat, dass mir seine Moralprädigt so egal war, dass ich auch dazu keinen ton gesagt habe. Nach kurzer zeit ist er wieder abgzischt und das ganz ohne mir eine sofortige bahrzahlung anzubieten, was ich schon ziemlich merkwürdig fand.
    Jetzt warte ich auf post und ein bußgeld von ca 35 euro und hoffentlich keine punkte.
    Bei sowas find ich es schade, dass ich von mir sagen kann, dass mir die polizei noch nie helfen konnte, wenn not am manne war, aber wenn ich jemanden brauche, der mir das leben schwer macht, dann weiß ich auf wen ich wie schon immer zählen kann. Lieber die kleinen sünden der eigentlich braven bürger bestrafen, als kriminelle ,schläger, diebe und jugendgangs für ihre gräueltaten bestrafen. Denn die braven bürger zahlen ohne großen widerstand ihre strafe. Aber die leute, die uns allen wirklich jeden tag gefrährlich werden, werden ignoriert, da es ja unangenehm werden könnte sich derer anzunehmen. Dann doch lieber den weg des geringsten widerstandes…. Und täglich werden die braven bürger von brutalen schlägern zusammen getreten, so dass sie auf die intensievstation ins krankenhaus müssen. Und das eine oder andere mal steht sogar eine trauernde familie am grab. Ich meine klar solche leute merken schnell, dass sie vor unseren gesetzeshütern keine angst haben müssen-> ihnen wird nichts passieren, solange sie sich von kleindelikten fernhalten, da du als temposünder oder als falschparker eher deine strafe bekommst und tief in die geldbörse greifen musst.
    mein fazit: traurig, wie sich die prioritäten der deutschen rechtschaffung verschoben haben…

  • Micha geschrieben für 28 Juni, 2011, 20:42

    Hallo. Unsere kleine Tochter ist gehbehindert.

    Ich habe eure Postings gelesen und kann es verstehen wenn es so viele Parkplätze gibt wo doch alle anderen besetzt sind.

    Wir haben unlängst aus mangelndem Rolli-Parkplatz einen herkömmlichen nehmen müssen. Es war unmöglich unsere Tochter durch den schmalen Türspalt ins Auto zu heben. Mal abgesehen vom heranfahren ans Auto. Man muss Mit dem Rolli am Auto vorbeifahren können, zudem muss man die Tür vollständig öffnen können um einzusteigen. Das Leben mit einem Rollikind (und als Rollifahrer überhaupt) ist schon wirklich schwer. Jede kleine Kante, Gehsteig ect – bei dem man sich als normal gehender keinerlei Gedanken macht – kann ein Problem darstellen. Beispiel: in Nürnberg hatten wir vor kurzem einen Rolliparkplatz von dem 3 Stufen zum Aufzug in die Etage mit dem Ausgang führten – wer denkt sich sowas aus? Bitte nehmt Rücksicht auf Autofahrer mit Gehbehinderung. Lieber ein Parkplatz zu viel als einer zu wenig. Auf einem “normalen” Parkplatz kann ein Rollifahrer nicht parken. Noch eine Anmerkung an “Seatfahrer”. Dein Eintrag zeigt, das du dich noch nie mit Behinderung auseinander setzen musstest. Ob das Zeichen nun “offiziell nach StVo” oder ein weissgepinseltes Rollisymbol am Boden ist sollte eigentlich egal sein. Wer hier parkt gilt als rücksichtslos. Meist fehlt bei Privatparkplätzen an Einkaufszentren usw dieses offizielle “Verkehrszeichen 314″ (lt StVo). Trotzdem kann vom Inhaber die Polizei gerufen werden. Die 35 Euro Strafe sind fällig und die Polizei wird abschleppen lassen – die Abschleppkosten kommen dann noch zu den 35 Euro hinzu.
    Seid froh gesund zu sein und problemlos laufen zu können.
    bye Micha

  • Biggi 1 geschrieben für 28 Juni, 2011, 21:10

    Ein verbotswidriges Parken kann m. E. nicht teuer genug (mind. 2 Punkte plus 1 Monat Fahrverbot)
    geahndet werden. Der Personenkreis der a. G.-Gruppe benötigt diese Plätze um selbstständig
    zu bleiben. Jeder “Nichtbehinderte” der diese Parkplätze “arglos” oder “völlig bewusst” nutzt,
    musst  dafür bestraft werden bzw. einen Tag lang in der Lage eines Behinderten -Parkplatz-
    suchenden (mit all deren  Beeinträchtigungen) versetzt werden , um den Ernst der Lage zu
    begreifen.

  • Tino Bauer geschrieben für 6 Juli, 2011, 18:48

    Stellt euch mal vor die Polizei parkt selber auf einen behinderten Parkplatz

  • GausH geschrieben für 12 Juli, 2011, 18:59

    Ich glaube hier wurde etwas überlesen. Wenn es an einem Kaufhaus oder Markt 16 behinderten Parkplätze gibt und die meisten davon leer sind, dann leuchtet mir nicht ein, warum nicht auch ein Kurzparker dort mal eben halten kann. Auch ich habe eben meine 35 Euro überwiesen und bin stink sauer. Denn auch ich bin der Meinung das es durchaus oft ungerechtfertigt ist, so viele behinderten Parkplätze auf einen Parkbereich zur Verfügung zu stellen. Zumindest sollte dort kein absolutes Halteverbot, sondern nur ein Parkverbot gelten. Das würde schon so manchen “normal parker” reichen. Und ob jemand mit einer Gehbehinderung nun kurz zwei Minuten warten muss oder nicht, sollte auch zumutbar sein. Es geht ja nicht darum keine Rücksicht zu nehmen oder behinderte Menschen noch mehr zu benachteiligen, sondern einfach um das Verhältnis Parkplatz zur Menge der behinderten Autofahrer, die auf solche Parkplätze angewiesen sind.
    Zwei Punkte und ein Monat Parkverbot ist da wohl völlig überzogen und entspricht keiner Grundlage!!! 

  • Wolfsspitz geschrieben für 1 März, 2012, 15:16

    @Autofahrer und @GausH wenn ihr beide auf solche Parkplätze angeweisen wäred würde ihr die Sachlage etwas anders sehen, dann würde euch verdammt schnell auffallen das es viel zu wenig Behindertenparkplätze gibt, da wo es vor einem Laden 16 Behindertenparkplätze gibt, gibt es mit Sicherheit um Größenordnungen mehr Reguläre Parkplätze. Man darf sogar auf einem Behindertenparkplatz halten nur das Parken ist verboten.
    Im übrigen bekommen Gehbehinderte in der Regel keine Parkausweis der dazu berechtigt dort zu Parken, dazu muss man schon außergewöhnlich Gehbehindert oder Blind sein.

    Was das, man kann doch mal zwei Minuten Warten angeht, wie zum Teufel soll ich Wissen ob der Falschparker nur kurz an den Geldautomaten gegangen ist oder aber eine mehrstündigen Einkaufsbummel macht.

    Auch ist es für mich als Berechtigten nahezu unmöglich ohne mein Fahrzeug zu verlassen fest zu stellen ob dort einer Unberechtigt steht ich ihn also vertreiben kann.

    Ja es geht um Rücksichtnahme und genau die scheint aus der Mode zu kommen. Ihr verlangt, dass man auf euch Rücksicht nimmt unterlast es aber selber auch Rücksicht zu nehmen. Sind wir doch mal ehrlich in der Regel geht es darum, dass man zu faul ist ein Paar Meter zu gehen und nicht darum das keine regulären Parkplätze frei sind. Ich halte Punkte beim unberechtigten Parken auf dem Behindertenparkplatz auch für überzogen besser wäre eine Geldstrafe wie in unsere Nachbarländern die wirklich weh tut. Parkt mal unberechtigt in Holland oder Frankreich auf einem Behindertenparkplatz, das tut wirklich im Geldbeutel weh.

  • Flipspan geschrieben für 5 Mai, 2012, 1:41

    also wenn ich von solch rücksichtslosen Autofahren –  Aussagen wie “der kann doch 2 Minuten warten” lese kommt mir gelinde gesagt das “K****n 
    Wie so kann ein GESUNDER Autofahrer denn nicht 2 Minuten weit laufen?? Nein ..die Zeit.. aber der behinderte der hat natürlich die Zeit zu warten??
    Gehen sie davon aus das ein behinderter auch noch Verständnis haben muss, das sie zu faul sind sich einen anderen Parkplatz zu suchen?
    Da ich selbst einen behinderten Lebenspartner habe kenne ich das rücksichtslose verhalten “gesunder” Autofahrer zu gut. Auch ist unser PERSONENBEZOGENER Parkplatz immer wieder von bis zu !! zwei !! Falschparkern belegt..ist ja auch breit genug…
    Ich bin auch dafür, dass wie z.B.: in Österreich für das Falsch parken auf einen Behinderten bis zu 720 € verhängt werden können (http://bglv1.orf.at/stories/484960
    Ich empfehle jeden sich solche “Handzettel” auszudrucken und an Falschparker zu verteilen:
    http://www.rollidriver.de/media/Falschparker2.JPG

  • Achim Müller geschrieben für 18 November, 2012, 15:14

    Ja, aber…

    Ein wenig Augenmaß wäre da trotzdem angebracht – ich habe heute (tats. versehentlich, ich habe das Schild Behindertenparkplatz wirklich nicht gesehen) auf einem Behindertenparkplatz geparkt und wurde aufgeschrieben.

    Dazu muß ich 3 Dinge anmerken:

    1.
    Ich habe selber ein behindertes Kind (auch entspr. Ausweis, aber eben nicht “Behindertenparkplatzberechtigung”, da gehfähig) und würde mich daher wirklich nie bewußt (!) auf einen solchen Platz stellen !

    2.
    Es ist heute Sonntag, in der Straße in der ich parkte gab es eine Zone mit 5 (!) Behindertenparkplätze, davon habe ich leider 1 Platz belegt – alle anderen Plätze waren bei Ankunft, wie bei Abfahrt nicht belegt und es ist an einem Sonntag auch völlig unrealistisch mit einer “Vollbelegung” zu rechnen. S.h. ich habe keinen Behinderten behindert.

    3.
    Gegenüber waren bei meiner Ankunft jede Menge Parkplätze frei, es gab also keinen “zwingenden” Grund (und sei es nur Faulheit) mich auf den Behindertenparkplatz zu stellen – es war tats. nichts weiter wie eine Unaufmerksamkeit.

    In so einem Fall 35 Eu. Strafe zahlen zu müssen, empfinde ich persönlich als unangebracht – eine erzieherische Wirkung geht davon in meinem Fall sicher nicht aus, da ich (aus geschilderten persönlichen Gründen) ohnehin nie bewußt auf einem Behindertenparkplatz stehen würde und es auch im Pinzip völlig richtig finde, dass entsprechende “rücksichtslose” Falschparker belangt werden. Aber in meinem Fall hätte der “Hipo” unschwer erkennen können, dass es keinerlei Rücksichtslosigkeit sein kann, die mich dazu veranlasste dort zu parken (es waren ja genug freie Plätze in 2 M. Entfernung vorhanden, ich hätte also rein gar keinen “Vorteil” von meiner Falsachparkerei gehabt), sondern schlich “Schusseligkeit”.

    Soviel zu den hier teils recht heftigen Forderungen (Abschleppen/720 Eu. Bußgeld usw.) – es gibt eben auch Fälle (wie meinen) da es sich tats. und nachvollziehbar um ein Versehen handelt und wirklich keine Rücksichtslosigkeit vorliegt, wo kein Behinderter eingeschränkt wurde usw.

    Es ist halt wieder mal “typisch deutsch” – ohne Nachdenken über den Sachverhalt/die Motivation wird aufgeschrieben – das bemängele ich – nicht die Tatsache an sich, dass das Parken auf Behindertenparkplätzen geahndet wird.

  • Laecheltage geschrieben für 26 Februar, 2013, 9:37

    Das ist ja vielleicht peinlich!

    Liebe Leute, wenn Ihr meint, Euch nicht an Regeln halten zu müssen, dann verantwortet das doch bitte auch, anstatt hier herumzujammern, dass es zuviele Behindertenparkplätze gebe, oder das die Regeln nicht gerechtfertigt seien. Im Regelfall seid Ihr bewusst ein Risiko eingegangen und habt eben gelost – steht dazu und seid keine loser!

  • RächermitdemBecher geschrieben für 14 März, 2013, 14:32

    @Laecheltage
    So einen dämlichen Kommentar habe ich schon lange nicht mehr gesehen.
    Was Behindertenparkplätze angeht, so sind diese zwar nützlich vor Kaufhäusern, öffentlichen Gebäuden etc. Sie sind aber nicht nützlich vor Gewerberuinen, wo keinerlei Geschäfte mehr sind und das noch in einem Wohngebiet, wo es eh schon knapp ist mit Parkplätzen. Aber anstatt das Schild mal zu entfernen, kassiert das Ordnungsamt schön ab für einen Behindertenparkplatz der keine Funktion mehr hat, denn es gibt ja keine Geschäfte mehr. So und nun kommen Sie Abends mal von der Arbeit nach Hause und alle Anderen, die nüscht zu tun haben, belegen die 15 Parkplätze schon. So dann stellen Sie sich eben auf den Behindertenparkplatz, da Dieser ja keine Funktion hat und werden dafür dann zur Kasse gebeten. Und das ist die Sauerei an dem Ganzen. Zumal auch immer wieder Handwerker und Fahrer von Logistikunternehmen meinen, sie müssten ihre Dienstautos noch mit nach Hause nehmen und damit den wenigen Platz, der eh schon vorhanen ist, mit ihren 7,5 Tonnern auch noch blockieren. Da geht mir echt der Hut hoch. Und dann bekommen Menschen einen Behindertenparkplatz (auf der anderen Seite meines Wohnhauses), welche mit Sicherheit nicht mehr in der Lage sind, ordentlich am Straßenverkehr teil zu nehmen, weil se so eine schwere der Behinderung haben, dass ihnen das Laufen schon sehr sehr sehr schwer fällt. Bei mir ist das eine ältere Dame die mit Sicherheit nicht mehr fahrtauglich ist, bei dem schlechten Zustand. Diese Dame braucht ca. 1 Stunde um aus dem Auto auszusteigen und zieht dabei noch die Beine per Hand nach. Ich habe mir das Auto angesehen, es ist kein umgebautes Auto, heißt die Dame benutzt regulär Gas, Bremse und Kupplung. Aber wie soll sie das machen, wenn sie sich nicht mal mehr richtig bewegen kann. Das ist eine Gefahr im Straßenverkehr, welche da nicht hingehört. Was macht die Dame, wenn sie mal ne Vollbremsung machen muss?! So schnell kann sie mit Sicherheit nicht reagieren. Aber schön nen Behindertenparkplatz bekommen und damit einen regulären Parkplatz blockieren und dann auch noch schön die Leute vollschnauzen. Nee Nee also bei allem Respekt vor Menschen mit einer Beschädigung, aber es ist absolut übertrieben.

  • Bea geschrieben für 28 März, 2013, 23:22

    Nun möchte ich mich hier aber auch einmal äußern …
    mit welchem Grund werden Behindertenparkplätze in Wohngebieten bemängelt ?
    Rächermitdembecher, schon mal darüber nachgedacht, dass es erstens nicht nur alte behinderte Menschen gibt, sondern auch junge ? Es müssen nicht immer Selbstfahrer sein, die behindert sind, denn es gibt auch so schwere Behinderungen, die eine Begleitperson erforderlich machen . Und auch ein behinderter Mensch möchte nicht nur zum Einkaufen fahren oder gefahren werden, sondern auch am Leben in der Gesellschaft teilhaben . Dazu gehört es auch, mal Freunde und Verwandte zu besuchen , somit ist man auch in Wohngebieten auf einen Behindertenparkplatz angewiesen .
    Wenn eine Person im Rollstuhl befördert werden muss, braucht es halt ein entsprechend großes Fahrzeug mit einer Rollstuhlrampe . Da reichen normale Parkplätze zum Ein – und Ausladen nicht aus. Wie würden Sie es denn finden, wenn man Sie so zuparken würde, dass Sie nicht mal mehr in Ihr Auto steigen können ? Und ein gesunder Mensch ist durchaus in der Lage, mal ein paar Meter zu laufen . Ein Mensch mit einem aG im Ausweis würde sich wünschen, laufen zu können ! Vielleicht sollten die, die sich über die Behindertenparkplätze hier so aufregen , mal einfach ein bisschen nachdenken ….

  • Christian geschrieben für 5 Juni, 2013, 13:03

    Als Schweizer fällt mir in Deutschland vor allem auf, wie Viele rücksichtslos einfach Behindertenparkplätze benützen, nur weil sie auf einem normalen Parkfeld, ein paar Schritte mehr gehen müssten !! – Oder, sind diese Leute einfach geistig behindert ??!

    - So viele Geistig Behinderte Automobilisten kann es in Deutschland doch nicht geben ( selbst wenn man noch alle Falschfahrer dazu zählen würde !)

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