Parken auf Supermarkt Parkplatz kann teuer werden
Das unberechtigte Parken auf dem Supermarkt-Parkplatz kann sehr teuer werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat jetzt entschieden, dass der Grundstücksinhaber die falsch parkenden Fahrzeuge abschleppen lassen darf.

Parken auf einem Supermarkt Parkplatz kann teuer werden
Dies gilt auch, wenn noch genügend Parkplätze vorhanden sind. Stellt man das Fahrzeug auf einem solchen Parkplatz ab, ohne einkaufen zu gehen, kann der Betreiber den Wagen abschleppen lassen. Dies gilt sogar, wenn man nur eine Kleinigkeit einkauft und nachher noch in die Stadt geht.
Es kommt nicht darauf an, ob noch genügend freie Parkplätze vorhanden sind. Das Abschleppen muss man als Falschpacker natürlich auch selber zahlen. Ein Ausflug in die Stadt, nachdem man auf dem Supermarkt Parkplatz sein Auto abgestellt hat, kann deshalb sehr kostspielig werden. Meistens haben die Einkaufszentren jedoch einen moderaten Preis vereinbart, wodurch die Falschparker vor großen Kosten geschützt sind. Einen Strafzettel für das falsch geparkte Fahrzeug gibt es jedoch nicht. Das Recht darf nur mit Hilfe eines Abschleppdienstes durchgesetzt werden.
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