Parken bei Gefälle – Handbremse allein reicht nicht
Die Handbremse allein reicht nicht mehr aus, wenn man das Auto an einem Hang abstellen möchte. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat ein Urteil ausgesprochen, bei dem der Fahrer des Wagens grob fahrlässig handelt, wenn er zur Handbremse nicht zusätzlich einen Gang einlegt.

Parken bei Gefälle kann teuer werden
Rollt der Wagen vom Hang weg, ohne dass man den Gang eingelegt hat, so kann es zu Schäden kommen, die der Halter in vollem Umfang übernehmen muss. Die Kasko-Versicherung zahlt nichts, wenn allein nur die Handbremse angezogen war. Wegen grober Fahrlässigkeit ist die Versicherung entbunden und muss nicht für den Schaden aufkommen. Dennoch kommt es immer auf die Situation und auf den Hang an. Erfordert eine Situation besondere Vorsicht, so gehört das Eiinlegen eines Gang es mit zur Sicherung des Autos. Um einem größeren Schaden jedoch aus dem Weg zu gehen, sollte man generell den Gang und die Handbremse beim Parken an Hängen und Gefällen einlegen.
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