Pendlerpauschale verfassungswidrig – Geld zurück
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat kürzlich entschieden, dass Berufspendler wieder ihr Geld zurück bekommen. Der Staat hatte die Entfernungspauschale verfassungswidrig gekürzt und den Bundesbürgern somit Anfang des Jahres 2007 Geld entzogen. In den nächsten Wochen wird das Finanzamt zu viel bezahlte Steuern zurückerstatten.
Die Bundesregierung sprach immer von flexiblen und mobilen Arbeitnehmern. Dann würden sich auch die Arbeitslosenzahlen senken. Die Besteuerung der Arbeitswegekosten muss bei solch einem Denken jedoch angepasst und nicht gekürzt werden.

Pendlerpauschale verfassungswidrig - Bürger bekommen Geld zurück
Die Pendler bekommen ihr bezahltes Geld jetzt automatisch zurück. Jedoch muss man dazu die Fahrtkosten im Jahr 2007 vollständig und ab dem ersten Kilometer angegeben haben. Wer geglaubt hat, dass er nichts absetzten kann und deswegen keine Fahrtkosten mit aufgeführt hat, sollte sich schnell beim Finanzamt melden. Somit kann man auf eine Nachzahlung hoffen, sofern die Werbungskosten den Arbeitnehmerbetrag von 920 Euro nicht überschreiten. Der Weg zur Arbeit ist im neuen Jahr wieder komplett absetzfähig.
Foto: © Jan-Paul Herr/PIXELIO
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