Schaden durch Schlagloch – Haftungsfrage unklar




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Die Gemeinden sind momentan knapp bei Kasse

Die Gemeinden sind momentan knapp bei Kasse

Autofahrer müssen mit dem einsetzenden Tauwetter nun vorsichtiger fahren und dabei auch auf Schlaglöcher achten, damit ein Schaden am Auto vermieden werden kann.

Straßenzustand und Beschädigung fotografieren
Zurzeit ist noch unklar wer für evenntuelle Schlaglochschäden haftet. In den meisten Fällen geht es bei einem solchen Schaden vor das Gericht. Laut einer Empfehlung des Automobilclub von Deutschland (AvD) sollten im Falle eines Schadens, der Straßenzustand und die Beschädigung am Fahrzeug fotografiert werden.

Gemeinden sind knapp bei Kasse
Das Polizei-Protokoll, die Schadensmeldung und der Kostenvoranschlag der Werkstatt sollten beim Verkehrssicherungspflichtigen, also der Kommune, oder dem Landkreis eingereicht werden. Es bleibt aber unsicher, ob der entstandene Schaden ersetzt wird, denn betroffene Autofahrer haben keinen Anspruch auf sichere Straßen, wie der AvD berichtet. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass die Autofahrer in der Pflicht stehen. Die Gemeinden sind knapp bei Kasse und beheben die Schlaglöcher nur notdürftig, weil für große Sanierungen das Geld fehlt.

Foto: © hero - Fotolia.com


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