Schaden durch Schlagloch




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Viele Behörden und Landkreise stellen bei einem Schlagloch lediglich ein Warnschild auf, um die Autofahrer zu schützen. Sollte hier ein Schaden entstehen, ist der Autofahrer selbst Schuld, denn er wurde durch das Schild entsprechend gewarnt.

Schaden durch Schlagloch

Schaden durch Schlagloch

Allerdings werden die Behörden auch nicht von der Pflicht entbunden, diese Gefahrenstelle in einem entsprechenden Zeitraum zu beseitigen. Trotz Warnschild sind die Behörden und Landkreise verpflichtet, die Schäden zu reparieren. Jede Behörde hat eine Verkehrssicherungspflicht und muss dafür sorgen, dass die Straßen keine Gefahr darstellen und in regelmäßigen Abständen auch kontrolliert und repariert werden.

Das Warnschild darf in einer Entfernung von 400 Metern aufgestellt werden. Bei einer größeren Entfernung könnte der Verkehrsteilnehmer das Hindernis wieder vergessen und somit nicht mehr aufmerksam genug fahren. Das Warnschild schützt auch nach Entscheidung von Gerichtsurteilen nicht vor einer Reparatur. Der Landkreis oder die Behörde muss in absehbarer Zeit reagieren.


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