Schäden durch Eiszapfen – Wer zahlt?
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Wer bezahlt die Schäden?
Gerade in der Stadt kann das Tauwetter sehr gefährlich werden. Eiszapfen an Dächern und Dachrinnen können abbrechen. Doch wer bezahlt die Schäden durch Eiszapfen?
Hausbesitzer haftbar machen
Als Autofahrer sollte man im Winter immer nach oben schauen beim Parken und sich einen sicheren Parkplatz suchen. Neben den Eiszapfen können auch Dachlawinen zu einer großen Gefahr werden. Kommt es zu einem Schaden, dann kann der Hausbesitzer haftbar gemacht werden. Er muss dafür sorgen, dass Fußgänger und Autos die Straße vor dem Haus gefahrlos passieren können.
Gefahrenbereiche müssen gekennzeichnet sein
Gefahrenbereiche müssen nicht täglich geräumt werden, aber wenigstens gekennzeichnet sein. Ist dies nicht der Fall, muss der Hausbesitzer für den Schaden aufkommen. Sind die Bereiche mit Schildern gekennzeichnet, haftet der Fahrer selbst, wenn er hier parkt. Am besten sammelt man bei einem Schaden Fotos und Aussagen von Zeugen. Hauseigentümer lehnen es meist erst ab, den Schaden zu bezahlen, sodass man sich im Notfall seinen Anspruch einklagen muss.
Foto: © boeselhack - Fotolia.com
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