Spiegelflaggen am Blinker erlaubt?




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Spiegelflaggen erlaubt?

Spiegelflaggen erlaubt?

Nicht nur die deutschen Fahnen sind derzeit an den Fenstern und Türen vieler Autos zu entdecken. Eine Neuerung sind die Spiegelflaggen, die bequem über den Seitenspiegel gezogen werden können und in Schwarz, Rot, Gold leuchten. Doch sind diese Spiegelflaggen am Blinker erlaubt?

Technisch bleibt der Spiegel zwar frei und der rückfahrende Verkehr kann noch beobachtet werden, doch für einige Fahrzeugmodelle sind die Spiegelflaggen dennoch unzulässig. Laut Verkehrsordnung dürfen die Seitenblinker, die oft am Spiegel befestigt sind, nicht verdeckt werden. Der Blinker muss aus Sicherheitsgründen immer sichtbar sein und darf weder verdeckt noch beklebt werden. Hier droht schnell ein Bußgeld.

Bei Fahrzeugen, die den Blinker nicht im Außenspiegel integriert haben, muß die Flagge auch nicht abgenommen werden. Generell ist bei den Fanartikeln auf die Halterung und auch auf die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu achten. Fanartikel zu verlieren ist nicht nur schade, sondern kann in erster Linie natürlich den nachfahrenden Verkehr beeinträchtigen. Spezielle Qualitätssirgel gibt es bisher jedoch noch nicht.


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