Sturmschaden – Wann zahlt die Versicherung?
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Ist ein Auto mit einer Teilkaskoversicherung geschützt, so sollten Sturmschäden auch übernommen werden. Gerade jetzt im Frühjahr und kurz vor dem Sommer kann es immer wieder zu Gewittern kommen und heftigen Regenfällen.
Viele Autos sind in genau dieser Zeit ungeschützt auf der Straße. Der Wetterdienst warnt in der nächsten Zeit vor heftigen Gewittern und Unwettern. Wird das Auto durch einen Sturm beschädigt, ist jedoch noch nicht sicher, ob die Teilkaskoversicherung den Schaden auch bezahlt. Laut den meisten Versicherungsbedingungen handelt es sich erst dann um einen Sturm, wenn es eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke ist.
Die Teilkasko ist demnach nicht verpflichtet bei einem kleinen Sturmschaden zu zahlen, selbst wenn in der Police steht, dass das Auto gegen Sturmschäden versichert ist. Die Vollkaskoversicherung hingegen übernimmt auch die Kosten bei schwachen Schäden. Allerdings wird hier der vereinbarte Selbstbehalt fällig und im nächsten Jahr kann man sich sicher sein, dass man in den Beiträgen hochgestuft wird.
Foto: © Florian Carstens/PIXELIO
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