Unfall auf dem Parkplatz – Mitschuld?




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Unfall auf dem Parkplatz - Mitschuld?

Unfall auf dem Parkplatz - Mitschuld?

Auf dem Einkaufsparkplatz oder an anderen öffentlichen Plätzen ist das Einparken und Ausparken mit starken Nerven verbunden. Hektik und Schnelligkeit sind gefragt, um die anderen Autofahrer nicht noch mehr zu verärgern. Da jeder unter Stress steht, ist ein Unfall auf dem Parkplatz teilweise schon vorprogrammiert.

Rechts vor Links auch auf dem Parkplatz
Manchmal reicht ein kurzer Moment der Unachtsamkeit aus und ein kleiner Auffahrunfall ist passiert und die Kotflügel zweier Fahrzeuge treffen sich. Generell gilt auf Parkplätzen rechts vor links, doch man sollte dennoch langsam fahren und mit der Uneinsichtigkeit der anderen rechnen. Wer auf der Parkstraße fährt, muss genau beobachten, ob möglicherweise parkende Autos wieder losfahren. Bei Unfällen auf einem Parkplatz ist die Mitschuld sehr schnell gegeben.

Wann zahlt die Versicherung?
Vor allem bei schnelleren Geschwindigkeiten als Schritttempo ist die Mitschuld häufig vorhanden. Dabei muss man immer damit rechnen, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung immer nur einen Teil des Schadens bezahlt. Ohne Vollkaskoversicherung muss man den restlichen Schaden selbst tragen.


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