Unfall beim Abschleppen – Wer trägt die Kosten?
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Beim Abschleppen kann es schnell passieren, dass das eine Fahrzeug auf das andere auffährt. In diesem Fall gibt es eine klare Rechtslage, denn bei einem solchen Unfall müssen sich die Besitzer den Schaden teilen.

Die sicherste Variante - den Abschleppdienst rufen
Normalerweise müsste der Auffahrer den Schaden selbst tragen. Das Abschleppen ist jedoch eine gesonderte Situation, die hier nicht mit einbezogen werden kann. Es gibt allerdings eine Ausnahme, wenn einer der beiden Fahrer einen groben Fahrfehler gemacht hat. Solch ein Fall wurde auch kürzlich vor dem Oberlandesgericht in Hamm diskutiert. Dabei hatte der Kläger einen anderen PKW abgeschleppt, der jedoch auf abschüssiger Straße auf den Vordermann prallte.
Die Kosten im Höhe von knapp 8800 Euro sollte nun vom Abgeschleppten ersetzt werden. Das Gericht entschied jedoch, dass er nur die Hälfte des Schadens zu tragen hat und der Kläger für die andere Hälfte aufkommen muss. Daher muss man beim Abschleppen sehr gut aufpassen und vor allem vorsichtig fahren. In solchen Situationen kann es schnell zu einem Unfall kommen.
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