Warnblinker – Falscher Einsatz kann teuer werden
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Warnblinker - Falscher Einsatz kann teuer werden
Die Warnblinkanlage ist nur für Gefahrensituationen vorgesehen. Auf den Straßen kommt es jedoch vor, dass die Warnblinker für andere Dinge eingesetzt werden. Beim kurzen Verlassen des Wagens oder beim Anhalten am Straßenrand sieht man oft eingeschaltete Warnblinker, obwohl das Auto keine Panne hat oder sich in einer Gefahr befindet. Der falsche Einsatz der Warnblinker kann zu Bußgeldern führen und recht teuer werden.
Wer den Blinker falsch einsetzt, muss mit einer Ordnungswidrigkeit rechnen. Wer die Warnblinkanlage einschaltet, obwohl keine Gefahr vorliegt, muss mit einem Bußgeld von etwa fünf Euro rechnen. Der Warnblinker dient einzig und allein der Verkehrssicherung, kann aber auch eingeschaltet werden, um den nachfolgenden Verkehr auf ein Stauende hinzuweisen. Ebenso ist es gestattet, per Warnblinker auf eine abrupt abbremsende Kolonne aufmerksam zu machen.
Pflicht ist es zum Beispiel, die synchron laufenden Blinker beim Vorgang des Abschleppens einzusetzen. Fährt man nur normal an den Straßenrand und will dies dem nachfolgenden Verkehr mitteilen, so reicht es aus, den rechten Blinker zu setzen.
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