Zettel am Scheibenwischer bei Unfall unzulässig




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Ein Zettel an den Scheibenwischern nach Unfall gilt als Fahrerflucht

Ein Zettel an den Scheibenwischern nach Unfall gilt als Fahrerflucht

Wer beim Ein- oder Ausparken einen Unfall verursacht, der sollte auf den Fahrer des anderen Wagens warten oder die Polizei informieren. Denn ein einfacher Zettel am Scheibenwischer mit Adresse und Unfallhergang reicht nicht aus. Darauf wies nun der ADAC hin.

Wegfahren ohne Information ist Fahrerflucht
Sollte ein Autofahrer sich nämlich entfernen, ohne auf den Fahrer des Wagens zu warten, den er beschädigt hat, der begeht Fahrerflucht. Alternativ dazu kann auch die Polizei gerufen werden. Da Fahrerflucht kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat ist, kann dies erhebliche Folgen haben. Möglich sind hierbei eine Geldstrafe oder Punkte in Flensburg. Im schlimmsten Fall droht sogar der Führerscheinverlust.

Höhe des Fremdschadens entscheidend für Folgen
Welche Konsequenzen drohen, hängt dabei von der Höhe des entstandenen Fremdschadens ab. Bis zu einem Schaden von 600,- Euro wird das Verfahren laut ADAC in der Regel gegen eine Geldstrafe eingestellt. Wer einen Schaden zwischen 600,- und 1.200,- Euro verursacht, muss mit einer Geldbuße von einem Monatsgehalt, sieben Punkten in Flensburg und maximal drei Monaten Fahrverbot rechnen. Bei einem Schaden am fremden Fahrzeug von über 1.200,- Euro wird der Führerschein für mindestens sechs Monate eingezogen.

Bei Unfallflucht mit Verletzten droht Gefängnis
Sollte ein Unfall verursacht werden, bei dem Menschen zu Schaden kommen, dann sind die Folgen drastisch. Dann nämlich droht eine Gefängnisstrafe. Unabhängig von den strafrechtlichen Konsequenzen verliert der Fahrer auch den Versicherungsschutz bei Unfallflucht. Denn die Kasko zahlt den eigenen Schaden nicht und die Haftpflicht nimmt Regress von bis zu 5.000,- Euro für den regulierten Fremdschaden.

Foto: © WoGi - Fotolia.com


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