Autofahrer müssen in Frankreich künftig keinen Alkoholtester mehr mit im Wagen führen. Wie der Auto Club Europa (ACE) informierte, ist die jüngst erst eingeführte Pflicht wieder auf Eis gelegt.
Mit viel Wirbel war die neue Verordnung im vorigen Sommer in Kraft getreten. Nun aber berichtet der ACE, dass diese Pflicht zum Mitführen des Pusteröhrchens im eigenen Wagen wieder abgeschafft worden sei. Der französische Innenminister hat die Regelung demnach ab sofort wieder ausgesetzt.
Verwarnungsgeld nur unter Vorbehalt bezahlen
Unklar ist laut dem Autoclub noch, ob es eine Alternative als künftige Regelung geben wird. Der ACE rät Autofahrern, die jetzt noch ein Verwarnungsgeld auferlegt bekommen, weil sie in Frankreich ohne Alkoholtester erwischt werden, sofort Rechtsmittel dagegen einzulegen. Zudem sollte auch der Betrag selbst nur unter Vorbehalt gezahlt werden. Grundsätzlich muss hierbei auch beachtet werden, dass bis März sowieso noch eigentlich die Übergangsfrist gilt und Verwarnungsgelder normalerweise noch nicht erhoben werden dürften. Allerdings schließt der ACE nicht aus, dass einzelne Polizisten in Frankreich durchaus schon Autofahrer ohne Alkoholtester zur Kasse bitten.
Mit den Alkoholtestern sollten die Alkoholfahrten bekämpft werden
Ursprünglich sollten die Alkoholtester in den Autos in Frankreich dafür sorgen, dass die immer noch weitverbreiteten Fahrten unter Alkoholeinfluss in Frankreich reduziert werden. Allerdings gab es enorme Widerstände gegen diese Regelung. Einerseits waren die Geräte recht schnell ausverkauft, auf der anderen Seite wurde das frühe Verfallsdatum der genormten Teströhrchen beklagt.
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