Die Ferienzeit ist in vollem Gange und nun sieht man sie wieder auf Deutschlands Straßen – Autos, die sich als Gespann, also ein Auto mit Anhänger, durch den Verkehr quälen. Besonders häufig sind dabei Caravane (Wohnwagen), die meist von Mittelklassewagen gezogen werden.
Für diese Gespanne gibt es bestimmte Vorschriften, sowohl im In- als auch im Ausland.
Die Breite von Gespannen
Die Breite eines solchen Gespanns darf in Deutschland maximal 2,55 Meter betragen. Doch Vorsicht bei Fahrten ins Ausland. Wer seinen Urlaub zum Beispiel in der Tschechischen Republik verbringen möchte, darf dort lediglich mit einer Gespann-Breite von 2,50 Meter einreisen.
Die Länge von Gespannen
Entscheidend für vorschriftsmäßiges Fahren mit einem Gespann ist auch die Länge, welche in Deutschland nicht mehr als 18 Meter betragen darf. In den Niederlanden oder der Türkei sind es gerade einmal 12 Meter.
💡 Bei Überschreitung der zulässigen Gesamtbreite oder Gesamtlänge kann ein Bußgeld von bis zu 1.500 € verhängt werden.
Versicherungspflicht für Gespanne
Anhänger dieser Art benötigen immer ein eigenes Kennzeichen und müssen genau wie der Pkw regelmäßig einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Selbstverständlich ist dabei auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Weitere Regeln für die Fahrt mit Wohnwagen:
Führerschein: Stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Führerscheinklasse besitzen. Für die meisten Wohnwagengespanne ist der Führerschein der Klasse B ausreichend, solange das Gesamtgewicht von Auto und Anhänger 3.500 kg nicht überschreitet. Bei schwereren Gespannen benötigen Sie möglicherweise die Klasse BE.
Zulässiges Gesamtgewicht: Das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns (Auto plus Wohnwagen) darf nicht überschritten werden. Die entsprechenden Gewichtsangaben finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
Geschwindigkeitsbegrenzungen: In Deutschland gelten spezielle Geschwindigkeitsbegrenzungen für Gespanne. Innerorts gilt die reguläre Geschwindigkeitsbegrenzung. Auf Landstraßen dürfen Sie mit einem Gespann maximal 80 km/h fahren, es sei denn, es ist anders ausgeschildert. Auf Autobahnen gilt ebenfalls eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, allerdings können Sie eine Tempo-100-Plakette beantragen, um mit bis zu 100 km/h fahren zu dürfen. Dazu muss der Wohnwagen bestimmte technische Anforderungen erfüllen.
Tempo-100-Plakette: Die Tempo-100-Plakette erhalten Sie, wenn Ihr Gespann bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt, wie z.B. geeignete Reifen und eine ausreichende Bremsanlage. Diese Plakette erlaubt es Ihnen, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bis zu 100 km/h zu fahren.
Sicherheitsausrüstung: Der Wohnwagen muss mit einer funktionierenden Beleuchtungsanlage und den notwendigen Sicherheitseinrichtungen wie Bremsen und Reflektoren ausgestattet sein. Außerdem muss der Wohnwagen richtig an die Anhängerkupplung angekoppelt sein.
Abschließender Tipp fürs Ausland
Wer im Ausland unterwegs ist, sollte sich strikt an das Tempolimit halten, damit der geplante Urlaub nicht zum finanziellen Fiasko wird.
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