Ist ein Anhänger nicht richtig beleuchtet, kann das eine Geldstrafe zur Folge haben. Hier deshalb die Beleuchtungsvorschriften für Anhänger einmal im Überblick.
Es gibt wohl nichts Bequemeres, als für einen Transport einen Anhänger zu benutzen. Hier kann als aufgeladen und anschließend sicher und einfach von A nach B transportiert werden. Dabei ist es aber nicht nur wichtig, dass die Ladung richtig gesichert ist. Auch die Beleuchtung des Anhängers sollte stets funktionieren bzw. sollte diese vom ersten Tag der Benutzung an richtig installiert sein.
Wie beim PKW, so gibt es auch für einen Anhänger spezielle Beleuchtungsvorschriften, die besagen, wo sich welche Lampen zu befinden haben. Genau diese Beleuchtungsvorschriften möchten wir Ihnen hier vorstellen, damit Sie mit Ihrem Anhänger sicher im Straßenverkehr unterwegs sind.
Regelungen für die Beleuchtung am Anhänger
An einem Anhänger müssen sich immer die folgenden Leuchtmittel befinden:
» Rückstrahler:
Zwei dreieckige rote Rückstrahler sind notwendig und dürfen höchstens 90 Zentimeter über der Fahrbahn liegen und nicht weiter als 40 Zentimeter vom Fahrzeugumriss entfernt sein.
» Schlussleuchten:
Zwei rote Schlussleuchten müssen mindestens 35 Zentimeter, aber höchstens 150 Zentimeter über der Fahrbahn liegen und dürfen auch nicht weiter als 40 Zentimeter vom Fahrzeugumriss entfernt sein.
» Bremsleuchten u. Fahrtrichtungs-Anzeiger:
Zwei Bremsleuchten für rotes Licht und zwei gelbe Fahrtrichtungs-Anzeiger sind natürlich auch notwendig. Diese müssen mindestens 35 Zentimeter, aber höchstens 150 Zentimeter über der Fahrbahn liegen.
» Nebelschlussleuchten:
Eine Nebelschlussleuchte muss zehn Zentimeter vom Bremslicht entfernt sein und mindestens 25 Zentimeter sowie höchstens einen Meter über der Fahrbahn liegen. Sie können auch noch eine zweite Nebelschlussleuchte anbringen.
» Rückstrahler u. Seitenmarkierungsleuchten:
An den Längsseiten sind gelbe Rückstrahler und bei Fahrzeuglängen über 6 Meter zusätzlich gelbe Seitenmarkierungsleuchten erforderlich. Sie dürfen nicht höher als 90 Zentimeter liegen. Des Weiteren dürfen sie von vorn maximal drei Meter und von hinten maximal einen Meter entfernt sein. Der Abstand unter den Strahlern darf höchstens drei Meter betragen. Einer der Strahler muss immer im mittleren Drittel der Fahrzeuglänge sitzen.
» Umrissleuchten:
Anhänger mit einer Breite von mehr als 2,10 Meter müssen außen nach vorn weiß und nach hinten rot wirkende Umrissleuchten haben.
» Kennzeichenbeleuchtung:
Auch das amtliche Kennzeichen muss beleuchtet sein. Die Unterkante des Kennzeichens darf dabei mindestens 30 Zentimeter und die Oberkante höchstens 1,20 Meter über der Fahrbahn liegen.
» Rückfahrscheinwerfer:
Zusätzlich dürfen Anhänger auch mit ein oder zwei Rückfahrscheinwerfern ausgerüstet sein. Diese müssen mindestens 25 Zentimeter und höchsten 120 Zentimeter hoch angebracht sein.
Zusammenfassung:
Nach hinten wirkend müssen Anhänger also immer mit Schlussleuchten, Bremsleuchten, Blinkleuchten, Rückstrahlern und ein oder zwei Nebelschlussleuchten ausgestattet sein. Diese müssen immer symmetrisch angebracht sein. Einzige Ausnahme ist hier die Nebelschlussleuchte. Diese kann entweder in der Mitte des Anhängers sitzen oder sich links von der Mitte mindestens 25 Zentimeter und maximal 1 Meter über der Fahrbahn befinden. So sollte nun Ihr Anhänger nach der Montage aller Lampen aussehen:
Wichtig:
Sollte mal eine Lampe defekt sein, dann müssen Sie diese umgehend austauschen. Material gibt es meist besonders günstig in den üblichen Autoteileshops. Dort gibt es eine richtige Kategorie, nur mit Produkten aus dem Bereich Anhängerzubehör. Neben Produkten für die Ladungssicherung und die Ankupplung des Anhängers finden Sie dort auch alle benötigten Leuchtmittel und Lampen.
Und sollten Sie sich mal nicht sicher sein, ob Sie wirklich alle Lampen ordnungsgemäß angebracht haben, dann fragen Sie einfach mal beim TÜV oder in der Autowerkstatt Ihres Vertrauens nach.
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